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Was macht den Unterschied?

Seit 2002 ist die Berufsbezeichnung „Podologe + Podologin“ gesetzlich geschützt. Nur mit einer behördlichen Erlaubnisurkunde (s. eingefügte Urkunde) zur Führung der Berufsbezeichnung darf sich eine als Podologe praktizierende Person auch tatsächlich so nennen. Jede Person, die als Podologe oder Podologin arbeitet, muss also zwingend eine auf sie persönlich ausgestellte Urkunde vorweisen können.

Urkunde J. Friede

Kosmetische Fußpflege
Bei der kosmetischen Fußpflege wird nur am gesunden Fuß gearbeitet. Sie dient der Verschönerung der Füße mit dem Kürzen und Beschleifen der Nägel, Reinigung der Nagelbetten, Hornhaut abtragen, evtl. Fußmassage, Füße eincremen und ggf. Nägel lackieren.

Podologie
Podologie ist die Lehre und Wissenschaft des Fußes (aus dem griechischen "podos" = Fuß und "logos" = Lehre/Kunde). Sie zählt zu den medizinischen Heilberufen und ist eine hoch angesetzte Fußbehandlung im ärztlichen Vorfeld.
Die Maßnahmen eines Podologen sind vielfältig und ergeben sich aus den Gebieten der Inneren Medizin (Diabetologie), Dermatologie, Chirurgie und Orthopädie. Sie umfassen kurative und präventive therapeutische Maßnahmen rund um den Fuß.
Die Basis aller unserer Behandlungen ist ein ausführliches Erstgespräch. Dabei nehmen wir uns viel Zeit für eine umfangreiche Anamnese (Erhebung im Rahmen der podologischen Tätigkeit) sowie die notwendigen Fußuntersuchungen. Das Erstgespräch inklusive Behandlung dauert in der Regel eine Dreiviertelstunde.
Weiter unten können Sie sich  einen Überblick über die einzelnen  podologischen Therapiemethoden und Leistungen verschaffen.

Die Podologie behandelt außer dem gesunden Fuß auch den erkrankten oder schmerzenden Fuß. Dabei dient eine podologische Behandlung natürlich auch der Verschönerung, aber im Vordergrund steht, den Füßen 'das Leben leichter zu machen' und eine Verbesserung der gesamten Fuß-Situation mit den nachstehenden Behandlungsmöglichkeiten:

- Nägel kürzen und beschleifen
- Reinigung der Nagelbetten
- Hornhaut abtragen (falls notwendig mit Skalpell)
- Füße eincremen und Fußmassage

Autoklav (Dampfsterilisator)

Das ist soweit identisch. Außer, dass der Podologe/die Podologin immer in einem Dampfsterilisator (s. Abbildung rechts) autoklavierte, also unter hohem Druck und hoher Hitze sterilisierte, Instrumente zur Behandlung nutzt. Für Praxen für Podologie ist das Vorschrift! 

Nun zu den Behandlungsformen, die nur von Podologen durchgeführt werden dürfen:

- Entfernung von eingewachsenen Nagelecken und 'wildem Fleisch'
  durch eingewachsene Nägel
- Entfernung von Hühneraugen
- Behandlung von Rhagaden, Schrunden, Warzen und Nagelpilz
- Tipps zur Heimbehandlung von Fuß- und Nagelpilz
- Wundversorgung im Fußbereich (Erste Hilfe)
- Fertigung von Orthosen bei Fehlstellungen des Fußes
- Fertigung von Orthonoxie-Spangen bei eingewachsenen Nägeln
  und zur Vermeidung dieser
- Fachwissen über Diabetes mellitus und seine Folgeerscheinungen
- Informationsaustausch mit Ärzten (interdisziplinäres System)

Desweiteren sind Podologen in der Lage, unter Mithilfe einer Anamnese durch eine kleine 'Voruntersuchung' das gesamte Fußbild zu erfassen. Dazu gehören:

- Beurteilung von Schuhwerk und Einlagen
- Ganganalyse
- Sicht- und Tastbefund der Füße
- Fußmessung mit Microfilament, Stimmgabel und TipTherm
   zur Bestimmung der Nervensensibilität
- Messen des Fußpulses (wegen der Durchblutung)


Erstellt von J. Friede